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unterHUNDs – Hundeschule und Verhaltenstherapie im Saarland Initiative für gewaltfreies Hundetraining

unterHUNDs Akademie

Prüfungsordnung für die Hundetrainerausbildung

Hinweis: Dies ist die öffentlich einsehbare Version der Prüfungsordnung. Verbindliche und prüfungsrelevante Details werden den Teilnehmenden im Rahmen der Ausbildung gesondert mitgeteilt.

1. Zweck der Prüfungsordnung

Diese Prüfungsordnung regelt die Durchführung, Organisation und Bewertung der Abschlussprüfung im Rahmen der Hundetrainerausbildung bei unterHUNDs.

Ziel ist eine fachlich fundierte, transparente und nachvollziehbare Prüfung zur Feststellung der fachlichen, praktischen und tierschutzrechtlichen Eignung zur Tätigkeit als Hundetrainerin oder Hundetrainer im Sinne des § 11 Tierschutzgesetz.

2. Grundsätze der Prüfung

Die Abschlussprüfung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:

  • Unabhängigkeit
  • Unparteilichkeit
  • Transparenz
  • Trennung von Ausbildung und Prüfungsentscheidung

Die Prüfung dient ausschließlich der objektiven Beurteilung der fachlichen Qualifikation und erfolgt unabhängig von wirtschaftlichen Interessen der Ausbildungsstätte.

3. Prüferkonstellation

Die Abschlussprüfung wird in einer mehrköpfigen Prüferkonstellation durchgeführt.

3.1 Externe, unabhängige Prüferin

Die Prüfungsleitung obliegt einer externen Hundetrainerin mit gültiger Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Diese ist wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig von der Hundeschule unterHUNDs.

Die prüfungsleitende Person:

  • führt das Fachgespräch
  • leitet den Prüfungsablauf
  • entscheidet eigenverantwortlich über Bestehen oder Nichtbestehen

3.2 Tierärztliche fachliche Begleitung

Die Prüfung kann durch eine Tierärztin fachlich begleitet werden. Sie bringt insbesondere ihre Expertise in folgenden Bereichen ein:

  • gesundheitliche Einschätzung von Hunden
  • Abgrenzung zwischen Training und medizinischer Indikation
  • Bewertung tierschutzrelevanter Aspekte aus veterinärmedizinischer Sicht

Die Tierärztin nimmt eine beratende Funktion ein und ist nicht entscheidungsbefugt im Sinne der Prüfungsbewertung.

3.3 Interne fachliche Beisitzer

Interne Personen, etwa Ausbildungsleitung, Dozentinnen und Dozenten oder Mitarbeitende, können als fachliche Beisitzer anwesend sein.

Sie unterstützen die Prüfung durch fachliche Einschätzungen, haben jedoch kein Stimmrecht bei der Prüfungsentscheidung.

4. Prüfungsbestandteile

Die Prüfung ist bestanden, wenn alle drei Prüfungsteile für sich bestanden wurden. Ein nicht bestandener Teil kann nicht durch einen anderen ausgeglichen werden.

4.1 Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung erfolgt in Form offener Fragestellungen. Ziel ist die Überprüfung:

  • des theoretischen Verständnisses
  • der fachlichen Einordnung
  • der Fähigkeit, Inhalte strukturiert und praxisbezogen darzustellen

Prüfungsinhalte sind insbesondere:

  • Lernverhalten und Trainingslehre
  • Ethologie sowie Ausdrucks- und Sozialverhalten
  • Ursachen und Bewertung von Verhaltensauffälligkeiten
  • tierschutzrechtliche und rechtliche Grundlagen
  • gesundheitliche und hygienische Grundkenntnisse

4.3 Fachgespräch

Das Fachgespräch ist verpflichtender Bestandteil der Abschlussprüfung und wird von der prüfungsleitenden Person geführt. Es dient der Überprüfung, ob fachliche Zusammenhänge verstanden und nicht nur wiedergegeben werden können. Geprüft wird insbesondere:

  • die Fähigkeit, Verhalten einzuordnen und Ursachen zu begründen
  • die Herleitung von Trainingsentscheidungen statt der Nennung von Rezepten
  • das Erkennen der Grenzen des Trainings und der Notwendigkeit einer Weiterverweisung
  • die Einordnung tierschutzrechtlicher und rechtlicher Anforderungen in konkrete Situationen

Die Themen werden vorab nicht bekanntgegeben und können sich auf sämtliche Ausbildungsinhalte beziehen.

4.2 Praktische Prüfung

Die praktische Prüfung umfasst:

  • Analyse eines Mensch-Hund-Teams
  • Einschätzung von Verhalten, Motivation, Stress und Belastbarkeit
  • Planung einer fachlich begründeten Trainingsstrategie
  • Durchführung einer Trainingseinheit
  • tierschutzkonformes, sicheres und situationsangepasstes Vorgehen im Umgang mit Hund und Halterin oder Halter

Zusätzlich erfolgt eine fachliche Reflexion, insbesondere zu:

  • Trainingsentscheidungen und deren fachlich nachvollziehbarer Begründung
  • Abgrenzung zwischen Training, Management und medizinischen Fragestellungen
  • Einschätzung der Grenzen des Trainings sowie Ableitung eines gegebenenfalls erforderlichen Weiterverweises, etwa an Tierärztinnen und Tierärzte oder spezialisierte Fachstellen
  • rechtlichen und tierschutzrelevanten Aspekten

Zulassung zur Prüfung

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer

  • die zwölf Ausbildungsblöcke vollständig durchlaufen hat und
  • mindestens 100 dokumentierte Praxis- und Hospitationsstunden nachweist.

Über die Zulassung entscheidet die Ausbildungsleitung anhand der fortlaufenden Dokumentation. Die Zulassungsunterlagen werden der prüfungsleitenden Person vor der Prüfung vorgelegt.

Bei Krankheit, familiären Verpflichtungen oder anderen persönlichen Gründen kann die Ausbildungszeit auf Anfrage verlängert werden. Wir finden dafür eine Lösung.

5. Bewertung

Die Bewertung erfolgt anhand vorab definierter und nachvollziehbarer Kriterien. Dazu zählen insbesondere:

  • fachliche Richtigkeit
  • tierschutzkonformes Vorgehen
  • strukturierte und begründete Entscheidungsfindung
  • praxisgerechte Umsetzung
  • sichere und klare Kommunikation

Die Gesamtprüfung gilt als bestanden, wenn alle drei Prüfungsteile für sich bestanden wurden. Ein nicht bestandener Teil kann nicht durch einen anderen ausgeglichen werden.

Das Prüfungsergebnis lautet bestanden oder nicht bestanden.

7. Dokumentation

Der Prüfungsablauf und das Ergebnis werden in einem Prüfungsprotokoll dokumentiert. Dieses enthält:

  • Datum und Ort der Prüfung
  • Namen und Funktionen der beteiligten Prüferinnen und Prüfer
  • eine zusammenfassende Darstellung der Prüfungsleistungen
  • das Prüfungsergebnis
  • die Unterschrift der prüfungsleitenden Person

6. Prüfungsabbruch aus Tierschutzgründen

Die prüfungsleitende Person ist berechtigt, die Prüfung jederzeit abzubrechen, wenn eine Überforderung oder gesundheitliche Gefährdung des Prüfungshundes erkennbar ist oder die Sicherheit von Personen nicht gewährleistet ist.

Ein solcher Abbruch wird dokumentiert und gilt nicht als Nichtbestehen, sondern als tierschutzbedingte Schutzmaßnahme. Die Prüfung wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt oder wiederholt.

8. Nichtbestehen und Wiederholung

Wird die Prüfung nicht bestanden, kann sie bis zu zwei Mal wiederholt werden. Art, Umfang und Zeitpunkt der Wiederholungsprüfung orientieren sich an den festgestellten fachlichen Defiziten.

Eine Wiederholungsprüfung ist frühestens vier Wochen nach der nicht bestandenen Prüfung möglich.

Häufige Fragen zur Abschlussprüfung

Wie läuft die Abschlussprüfung ab?

Die Abschlussprüfung besteht aus drei Teilen: einer schriftlichen Prüfung mit offenen Fragestellungen, einer praktischen Prüfung mit Analyse eines Mensch-Hund-Teams, Trainingsplanung und Durchführung sowie einem Fachgespräch mit der prüfungsleitenden Person.

Wer nimmt die Prüfung ab?

Die Prüfung wird von einer externen, unabhängigen Prüferin mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz geleitet. Sie ist allein entscheidungsbefugt über Bestehen oder Nichtbestehen.

Wie wird die Prüfung bewertet?

Die Bewertung erfolgt anhand klar definierter Kriterien, insbesondere fachliche Richtigkeit, tierschutzkonformes Vorgehen, nachvollziehbare Entscheidungsfindung, praxisgerechte Umsetzung und sichere Kommunikation.

Was passiert, wenn ich die Prüfung nicht bestehe?

Die Abschlussprüfung kann bis zu zwei Mal wiederholt werden. Umfang und Inhalt der Wiederholungsprüfung richten sich nach den festgestellten Defiziten.

Ist die Prüfung unabhängig von der Hundeschule?

Ja. Die Prüfungsleitung liegt bei einer externen Prüferin, die wirtschaftlich und organisatorisch unabhängig von der Ausbildungsstätte unterHUNDs ist.

Die Ausbildungsinhalte stehen im Curriculum der Hundetrainerausbildung, die Ausbildungsmodelle mit Preisen in der Übersicht der Akademie.