1. Zweck der Prüfungsordnung
Diese Prüfungsordnung regelt die Durchführung, Organisation und Bewertung der Abschlussprüfung
im Rahmen der Hundetrainerausbildung bei unterHUNDs.
Ziel ist eine fachlich fundierte, transparente und nachvollziehbare Prüfung zur Feststellung
der fachlichen, praktischen und tierschutzrechtlichen Eignung zur Tätigkeit als Hundetrainerin
oder Hundetrainer im Sinne des § 11 Tierschutzgesetz.
2. Grundsätze der Prüfung
Die Abschlussprüfung erfolgt nach folgenden Grundsätzen:
- Unabhängigkeit
- Unparteilichkeit
- Transparenz
- Trennung von Ausbildung und Prüfungsentscheidung
Die Prüfung dient ausschließlich der objektiven Beurteilung der fachlichen Qualifikation und
erfolgt unabhängig von wirtschaftlichen Interessen der Ausbildungsstätte.