Hunderatgeber · Schul-, Therapie- und Assistenzhunde
Besuchshunde im Einsatz – Mehr als nur Streicheleinheiten
In einer Auswertung von 43 Studien zu Hundebesuchen in Pflegeeinrichtungen fand knapp die Hälfte keine messbare Veränderung. Und wo Effekte auftraten, betrafen sie oft nicht das Erwartete.
17. Januar 2025 · 20 Minuten Lesezeit
Das Wichtigste zuerst: In einer Auswertung von 43 Studien zu Hundebesuchen in Pflegeeinrichtungen fand knapp die Hälfte überhaupt keine messbare Veränderung.
Erstens ist die Wirkungslage schwächer, als der Begriff „gut wissenschaftlich untersucht" suggeriert – und zwar in einer bemerkenswerten Richtung: Wo Effekte gefunden wurden, betrafen sie am ehesten soziales Miteinander, depressive Symptome und Einsamkeit. Zweitens gilt die deutsche Hygieneempfehlung, auf die sich in Einrichtungen alle berufen, für Besuchshunde ausdrücklich nicht. Drittens ist ein Bereich umfangreicher untersucht als viele andere Bereiche der tiergestützten Arbeit: das Befinden der Hunde selbst.
Das ist kein Argument gegen Besuchshunde. Es ist ein Argument dafür, den Besuch als das zu behandeln, was er ist – eine Begegnung, keine Behandlung – und die Bedingungen so zu setzen, dass sie für alle Beteiligten tragen.
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Was ein Besuchshund ist – und wo die Grenze verläuft
Ein Besuchshund begleitet seine Bezugsperson regelmäßig in Einrichtungen wie Senioren- und Pflegeheime, Kliniken, Hospize oder Wohngruppen. Im Mittelpunkt steht die Begegnung, nicht eine fachlich definierte Intervention.
Genau darin liegt der Unterschied zum Therapiehund. Ein Therapiehundeteam arbeitet in einen therapeutischen oder pädagogischen Prozess hinein, der von einer Fachkraft verantwortet und dokumentiert wird. Ein Besuch verfolgt kein Behandlungsziel. Das ist keine Abwertung, sondern eine Entlastung: Ein Besuchshund kann emotional wertvoll sein, ohne therapeutische Wirkung im wissenschaftlichen Sinn nachweisen zu müssen.
Was der Begriff nicht trägt:
- Keine bundesgesetzliche Definition als eigene Berufs- oder Einsatzbezeichnung. Anders als beim Assistenzhund, der seit Juli 2021 in den §§ 12e–12k BGG geregelt ist, gibt es keine bundesrechtliche Grundlage. Verbände und Einrichtungen verwenden eigene Definitionen.
- Kein Zutrittsrecht. Ein Besuchshundeteam betritt eine Einrichtung ausschließlich mit deren Einverständnis und zu deren Bedingungen.
- Keine vergleichbaren Prüfungen. Zertifizierungsverfahren unterscheiden sich erheblich, und welche Merkmale die Eignung tatsächlich vorhersagen, ist bislang nicht geklärt. Ein Zertifikat belegt, dass ein bestimmtes Verfahren durchlaufen wurde.
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Wie ein Besuch aussehen kann
- gemeinsames Streicheln und ruhiger Kontakt
- kleine Bewegungs- oder Beschäftigungsangebote
- Gespräche über Tiere und über frühere eigene Hunde
- stille Begleitung, ohne dass etwas passieren muss
Die Verantwortung für Ablauf, Absprache mit der Einrichtung und Beobachtung des Hundes liegt vollständig bei der Bezugsperson. Der Hund entscheidet nicht, wie lange ein Besuch dauert.
Was die Forschung zeigt
Pflegeeinrichtungen: 43 Studien im Überblick
Jain und Kollegen (2020, International Journal of Older People Nursing) haben 18 Datenbanken durchsucht und 43 Arbeiten zu hundegestützten Angeboten für Menschen ab 65 Jahren in stationären Pflegeeinrichtungen ausgewertet – 39 quantitative und 4 qualitative Studien, Publikationszeitraum 2000 bis 2019.
Die Befunde:
- 26 der 39 quantitativen Studien (67 %) wurden als methodisch minderwertig eingestuft.
- 18 Studien (46 %) fanden keine signifikanten Veränderungen – weder über die Zeit noch zwischen den Gruppen.
- Wo Effekte auftraten, betrafen sie am ehesten soziales Funktionsniveau (10 Studien), depressive Symptome (6) und Einsamkeit (5).
- Eine Metaanalyse über fünf randomisierte Studien ergab einen mittleren Effekt auf depressive Symptome beziehungsweise Einsamkeit gegenüber der üblichen Versorgung. Die gefundenen Effekte bedeuten nicht automatisch eine klinisch relevante Verbesserung. Zu dieser Zahl gehört unmittelbar die Einschränkung: fünf Studien, deutliche Streuung zwischen ihnen, ein Vertrauensbereich, der von schwach bis stark reicht. Als Planungsgrundlage taugt sie nicht.
- Auf Alltagsfähigkeiten wurde kein Effekt gefunden.
Was daraus folgt: Es gibt ein Signal, und es zeigt in die Richtung, die man erwarten würde – soziale Zuwendung wirkt auf soziale und affektive Größen. Es gibt keine Grundlage, einer Einrichtungsleitung messbare Verbesserungen zuzusagen.
Demenz: enger gefasst, strenger geprüft
Die Cochrane-Arbeitsgruppe um Lai (2019) hat enger eingegrenzt und schärfer geprüft: ausschließlich randomisierte Studien, ausschließlich Menschen mit Demenz, Bewertung der Vertrauenswürdigkeit nach GRADE. Eingeschlossen wurden neun Studien mit 305 Teilnehmenden.
Ergebnis: möglicherweise etwas weniger ausgeprägte depressive Symptome (zwei Studien, 83 Personen, Evidenz niedriger Vertrauenswürdigkeit); für Lebensqualität kein klarer Unterschied; für soziales Funktionsniveau und Verhaltensauffälligkeiten kein Wirknachweis. Alle eingeschlossenen Studien hatten ein hohes Risiko für Verzerrung, weil Teilnehmende und Personal wussten, wer welche Behandlung erhielt.
Der Hund als Struktur im Alltag
Die Beobachtung, dass Bewohnerinnen und Bewohner sich an den „Hundetag" erinnern und ihn erwarten, ist aus der Praxis vielfach beschrieben. Sie ist plausibel – wiederkehrende, angenehm besetzte Termine sind ein anerkanntes Element in der Betreuung von Menschen mit Demenz.
Untersucht wurde speziell dieser Punkt bislang kaum. Er gehört deshalb in die Rubrik Praxiserfahrung, nicht in die Rubrik Befund. Der Unterschied ist wichtig, wenn ein Konzept geschrieben wird, das eine Leitung überzeugen soll.
Hospiz und Palliativversorgung
Hier ist die Datenlage am dünnsten. Beschrieben werden Momente der Ruhe und Nähe; kontrollierte Untersuchungen mit belastbaren Ergebnissen gibt es für diesen Bereich praktisch nicht. Das spricht nicht gegen den Einsatz – es spricht dagegen, ihn mit Wirkversprechen zu begründen.
Zu den biologischen Erklärungen
Genannt werden regelmäßig zwei Mechanismen: Oxytocin steigt, Cortisol sinkt.
Für Cortisol gibt es Untersuchungen, die entsprechende Veränderungen bei Tierkontakt beschreiben; sie stammen überwiegend aus kleinen Stichproben und kurzen Beobachtungszeiträumen. Hinzu kommt, dass ein Cortisolwert ohne Verhaltenskontext nicht zwischen Belastung und positiver Erregung unterscheidet.
Beim Oxytocin ist Zurückhaltung aus zwei Richtungen angebracht. Erstens ist die Befundlage uneinheitlich: Die viel zitierte Arbeit von Nagasawa und Kollegen (2015) untersuchte 30 Mensch-Hund-Paare; von den Folgeuntersuchungen zu einem wechselseitigen Anstieg fanden drei Teilbestätigungen, vier keinen Effekt. Zweitens bedeutet ein Anstieg nicht automatisch gutes Befinden – in der Übersicht von Glenk und Foltin (2021) wird darauf hingewiesen, dass beim Menschen höhere Ausgangswerte mit erhöhter Ängstlichkeit und größerer Stressanfälligkeit in Verbindung gebracht wurden.
👉 Ausführlich dazu: Oxytocin bei Hunden
Für den Besuch selbst ändert das nichts. Für die Begründung im Konzept ändert es einiges.
Was der Hund dabei trägt
An dieser Stelle ist die Lage vergleichsweise gut – aus einem einfachen Grund: Die vorliegenden Übersichtsarbeiten zum Befinden von Hunden in tiergestützten Angeboten stützen sich fast vollständig auf Besuchsprogramme. Wer wissen will, wie es dem eigenen Besuchshund geht, hat also verhältnismäßig gute Anhaltspunkte.
Der Grundbefund ist beruhigend: In keiner der zwischen 2017 und 2021 ausgewerteten Studien wurde akute Not beobachtet; wo Erregungsmarker anstiegen, blieben sie überwiegend im physiologischen Bereich. Einschränkend gilt: Acht von zwölf Arbeiten kamen mit weniger als zehn Hunden aus, standardisierte Protokolle fehlen, Langzeitdaten gibt es nicht.
Die Einzelbefunde verdienen Aufmerksamkeit. Als belastungsrelevant erwiesen sich:
- Die Anfahrt. Fahrzeiten um 50 bis 60 Minuten gingen mit messbar erhöhter Erregung einher. Ein Hund, der ungern mitfährt, betritt die Einrichtung bereits belastet – und in einer Untersuchung lagen die Werte vor der Einheit höher als danach.
- Die Vertrautheit des Ortes. Unbekannte Räume erhöhen die Erregung, regelmäßige Besuche im gleichen Haus senken sie. Für Besuchshunde spricht das gegen häufig wechselnde Einsatzorte.
- Umringtsein und Festgehaltenwerden. Eingeschränkte Bewegungsmöglichkeit gehört zu den Situationen mit den deutlichsten Reaktionen – im Besuchsbetrieb also die Runde, in der alle gleichzeitig streicheln wollen.
- Handlungen am Hund statt mit ihm erhöhten das Stressverhalten und verringerten das freundlich-zugewandte Verhalten.
- Die Anspannung der Bezugsperson. Die selbst berichtete Belastung des Menschen hing mit dem Stressverhalten des Hundes zusammen. Umgekehrt zeigte sich: Halterinnen und Halter schätzen den Zustand ihres Hundes durchaus zutreffend ein – wenn sie hinsehen.
- Mehrere Teams gleichzeitig. Hunde reagieren empfindlich auf ungleiche Verteilung von Zuwendung und Belohnung. In Gruppenbesuchen mit mehreren Teams lässt sich das kaum steuern.
Wahlmöglichkeit ist der wirksamste Hebel. Erfahrene Hunde, die sich während der Einheiten frei bewegen durften, zeigten niedrigere Cortisolwerte. Die Empfehlung der Fachliteratur ist entsprechend deutlich: dem Hund jederzeit die Möglichkeit lassen, sich zurückzuziehen, und ihm erlauben, einen neuen Raum in seinem eigenen Tempo zu erkunden, ohne ihn dabei zu dirigieren.
Orientierungswerte aus den Fachempfehlungen:
- Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz empfiehlt für Hunde im sozialen Einsatz höchstens zwei bis drei Einsätze pro Woche, höchstens einen Einsatz pro Tag und dabei höchstens drei bis vier Stunden – Transport und Vorbereitung nicht eingerechnet. Das ist als Orientierung zu verstehen, nicht als gesetzliche Vorgabe.
- Ältere Empfehlungen aus der Fachliteratur nennen für einzelne Einheiten eine Obergrenze von etwa 60 Minuten. In neueren Untersuchungen arbeiteten Hunde teilweise 70 bis 90 Minuten am Stück.
- Welpen und junge Hunde gehören nicht in solche Umgebungen. Sie sind entwicklungsbedingt noch nicht in der Lage, mit dieser Reizdichte umzugehen.
- Ein Ruhestand gehört eingeplant, schrittweise und rechtzeitig. Ältere Hunde brauchen länger zur Erholung.
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Und ein Vorbehalt, der hierher gehört: „Er geht gerne mit" ist schwer zu überprüfen, weil ein Hund, der gelernt hat, dass Rückzug nichts ändert, ruhig und pflegeleicht wirkt. Aussagekräftiger als sein Verhalten im Besuch ist, was er von sich aus tut – ob er beim Packen der Tasche kommt, ob er Kontakt sucht, ob er danach normal schläft und frisst.
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Eignung
Gefragt sind Belastbarkeit, Gelassenheit gegenüber ungewohnten Geräuschen und Bewegungen, Zuwendung zu fremden Menschen und eine gute körperliche Verfassung. Dazu gehört die Gewöhnung an Rollstühle, Gehhilfen, medizinische Geräte und an Berührungen, die unsicher oder unkoordiniert ausfallen.
Eine Klarstellung, die häufig falsch formuliert wird: Es geht nicht darum, dass ein Besuchshund keine Stresssignale zeigt. Ein Hund, der nie signalisiert, ist entweder nie belastet – oder er hat aufgehört. Die richtige Anforderung lautet, dass er zeigen darf, wenn ihm etwas zu viel wird, und dass die Bezugsperson es bemerkt und den Besuch entsprechend verändert.
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Zur Rassefrage: Häufig genannt werden Labrador, Golden Retriever und Pudel. Als Auswahlkriterium taugt das wenig. Eine genomweite Untersuchung an mehr als 2.000 Hunden (Morrill und Kollegen, 2022) fand, dass die Rasse etwa neun Prozent der Verhaltensunterschiede zwischen einzelnen Hunden erklärt. Entscheidend ist der einzelne Hund.
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Ausbildung des Teams
Eine Ausbildung dauert je nach Anbieter, Vorerfahrung und Lerntempo des Hundes mehrere Monate bis etwa ein Jahr. Inhaltlich geht es um:
- verlässliche Alltagssignale und ein sicheres Tauschsignal – damit Situationen ohne Zwang aufgelöst werden können, etwa wenn etwas vom Boden aufgenommen wird
- Kontaktaufnahme ohne Bedrängen in beide Richtungen: Der Hund lernt, Menschen nicht zu überfallen; die Menschen im Raum werden eingewiesen, wie sie ihn ansprechen
- Gewöhnung an das Umfeld – Gerüche, Geräte, Hilfsmittel, plötzliche Bewegungen
- Lesen von Stresssignalen durch die Bezugsperson, und zwar früh genug, um noch etwas ändern zu können
- begleitete Probebesuche mit Rückmeldung
Nach Abschluss folgt bei vielen Anbietern eine Prüfung. Was sie aussagt, hängt von der ausstellenden Stelle ab – ein bundesweit einheitlicher Maßstab existiert nicht.
Ein Punkt, der selten benannt wird: Der zuständige Arbeitskreis der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz empfiehlt den Nachweis der Sachkunde nach § 11 TierSchG ausdrücklich für jede angebotene tiergestützte Intervention – unabhängig davon, ob sie gewerbsmäßig erfolgt, also auch im Ehrenamt, und für jede Person, die tatsächlich Umgang mit dem eingesetzten Hund hat. Die TVT empfiehlt dies fachlich; eine gesetzliche Erlaubnispflicht richtet sich weiterhin nach den Voraussetzungen des § 11 TierSchG. Ob sie im Einzelfall besteht, entscheidet das zuständige Veterinäramt.
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Hygiene – und eine Lücke, die kaum jemand benennt
Hier wird in Ratgebertexten regelmäßig etwas übernommen, das für Besuchshunde gar nicht gilt.
Der Sachstand: Die Kommission für Infektionsprävention hat sich – bis auf wenige Sonderfälle – nicht zu den Voraussetzungen für das Mitführen von Hunden in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen geäußert. Tierhaltung in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes ist generell nicht verboten. Als praktische Entscheidungshilfe verweist das Robert Koch-Institut auf die Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene von 2017.
Und genau hier liegt die Lücke: Diese Empfehlung sagt in ihrem eigenen Text, dass sie nur für Therapiehunde gilt und ausdrücklich nicht für Besuchs- oder Assistenzhunde. Für Besuchshunde existiert damit keine vergleichbare fachgesellschaftliche Vorgabe. Was gilt, legt die jeweilige Einrichtung fest.
Praktisch bedeutet das: Ein Besuchshundeteam kann sich nicht auf eine Norm berufen – und die Einrichtung auch nicht. Beide Seiten sollten deshalb vor dem ersten Besuch schriftlich festhalten, was verabredet ist. Sinnvoll sind mindestens:
- ein mit der Hygieneverantwortlichen abgestimmter Ablauf, schriftlich
- festgelegte Wege und Räume, in denen der Hund sich aufhalten darf – und solche, in denen nicht
- Händedesinfektion vor und nach dem Kontakt
- gepflegtes Fell, kurze Krallen, saubere Pfoten; tierärztliche Kontrolle, Impfschutz und Parasitenprophylaxe nach Absprache
- keine Besuche bei Anzeichen einer Erkrankung des Hundes
- Abfrage von Allergien, Ängsten und Abneigungen vor dem Besuch
- Zurückhaltung bei Menschen mit schwerer Immunsuppression, offenen Wunden oder liegenden Zugängen
Zum Thema multiresistente Erreger – oft als Testpflicht dargestellt – lohnt eine Einordnung. Eine Untersuchung des Robert Koch-Instituts an Hunden und ihren Menschen (Cuny und Kollegen, 2022) fand in Haushalten Staphylococcus aureus bei 36,9 % der Menschen und 8,9 % der Hunde; MRSA wurde bei zwei Personen nachgewiesen und bei keinem der Hunde. Übertragungen zwischen Mensch und Hund traten seltener auf als zwischen zwei Menschen im selben Haushalt, ohne dass der Unterschied statistisch gesichert war. Die Untersuchung betraf Haushalte, Tierarztpraxen und Gesundheitseinrichtungen, nicht Besuchsprogramme.
Daraus folgt weder Entwarnung noch Alarm: Ein Screening kann eine Einrichtung verlangen, und es kann aus Haftungsgründen sinnvoll sein. Als Regelanforderung für Besuchshunde ist es fachlich nicht vorgeschrieben.
Haftung und Versicherung
Für Schäden, die ein Hund verursacht, haftet die Halterin oder der Halter nach § 833 Satz 1 BGB verschuldensunabhängig, sofern sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat. Das gilt auch während eines Besuchs.
Ob eine Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben ist, regelt das Landesrecht. Eine allgemeine Pflicht für alle Hunde besteht nur in einem Teil der Bundesländer; im Saarland ist sie derzeit nur für als gefährlich eingestufte Hunde vorgesehen. Verbindlich ist das Landeshundegesetz in der geltenden Fassung.
Der Punkt, an dem es praktisch wird: Die Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz empfiehlt ausdrücklich, den Einsatz mit dem Versicherer zu besprechen – andernfalls besteht die Gefahr, dass eine erhöhte Gefährdung als aktiv herbeigeführt gewertet wird. Kläre vor dem ersten Besuch schriftlich, ob deine Police diese Tätigkeit abdeckt, und mit der Einrichtung, wer bei einem Sturz oder einer Verletzung einsteht. Das ist unromantisch und erspart im Ernstfall sehr viel.
Dieser Abschnitt beschreibt die Regelungsstruktur und ersetzt keine Rechtsberatung.
Supervision – kein Luxus
Der regelmäßige Austausch mit anderen Teams, Trainerinnen oder Fachberatern ist im Besuchsbereich besonders wertvoll, und zwar aus einem Grund, der aus der Forschung kommt: Die eigene Anspannung hängt mit dem Stressverhalten des Hundes zusammen, und wer über Monate dieselbe Runde geht, verliert für Veränderungen den Blick.
Wer sich in Hospiz oder Palliativbereich engagiert, sollte zusätzlich klären, wo die eigene Belastung besprochen werden kann. Auch das gehört zur Verantwortung für den Hund – ein angespanntes Mensch-Hund-Team ist nicht nur für den Menschen anstrengend.
Fazit
Besuchshunde schaffen Begegnungen, die sonst nicht entstehen. Die Forschung dazu deutet in eine freundliche Richtung, ist aber zu schwach für Wirkversprechen – und knapp die Hälfte der Studien fand gar keinen Unterschied.
Das relativiert weniger, als es klingt. Ein Besuch braucht keinen Wirknachweis, um sinnvoll zu sein. Er braucht geklärte Bedingungen, eine Bezugsperson, die den Hund im laufenden Geschehen liest, überschaubare Zeiten und einen Ort, an den der Hund sich zurückziehen kann.
Und der ehrlichste Maßstab steht in keinem Konzept: ob der Hund beim hundertsten Mal noch von sich aus zur Tür geht.
👉 Zur Besuchshundeausbildung bei unterHUNDs · Übersicht: Ausbildung sozialer Hunde
Rechtsgrundlagen
- § 833 Satz 1 BGB – verschuldensunabhängige Haftung der Tierhalterin oder des Tierhalters, sofern sich die typische Tiergefahr verwirklicht hat.
- §§ 12e–12k BGG – Regelungen zu Assistenzhunden seit dem 1. Juli 2021, einschließlich des Zutrittsrechts nach § 12e Abs. 1 BGG. Für Besuchshunde gelten diese Vorschriften nicht.
- § 2 TierSchG – Anforderungen an angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung.
- § 11 Abs. 1 Satz 1 TierSchG – Erlaubnispflichten, unter anderem für die gewerbsmäßige Ausbildung von Hunden für Dritte und die Anleitung der Halterin oder des Halters (Nr. 8 Buchst. f). Ob im Einzelfall eine Erlaubnis erforderlich ist, entscheidet das zuständige Veterinäramt.
- Hundegesetze der Länder – Versicherungspflichten und weitere Halterpflichten sind Landesrecht und unterscheiden sich erheblich.
Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung.
Quellen
- Cuny, C., Layer-Nicolaou, F., Weber, R., Köck, R., & Witte, W. (2022). Colonization of dogs and their owners with Staphylococcus aureus and Staphylococcus pseudintermedius in households, veterinary practices, and healthcare facilities. Microorganisms, 10(4), 677. https://doi.org/10.3390/microorganisms10040677
- Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene. (2017). Empfehlung zum hygienegerechten Umgang mit Therapiehunden in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen. Hygiene & Medizin, 42(10), 197–198.
- Glenk, L. M. (2017). Current perspectives on therapy dog welfare in animal-assisted interventions. Animals, 7(2), 7. https://doi.org/10.3390/ani7020007
- Glenk, L. M., & Foltin, S. (2021). Therapy dog welfare revisited: A review of the literature. Veterinary Sciences, 8(10), 226. https://doi.org/10.3390/vetsci8100226
- Jain, B., Syed, S., Hafford-Letchfield, T., & O'Farrell-Pearce, S. (2020). Dog-assisted interventions and outcomes for older adults in residential long-term care facilities: A systematic review and meta-analysis. International Journal of Older People Nursing, 15(3), e12320. https://doi.org/10.1111/opn.12320
- Lai, N. M., Chang, S. M., Ng, S. S., Stanaway, F., Tan, S. L., & Chaiyakunapruk, N. (2019). Animal-assisted therapy for dementia. Cochrane Database of Systematic Reviews, 2019(11), CD013243. https://doi.org/10.1002/14651858.CD013243.pub2
- Morrill, K., Hekman, J., Li, X., McClure, J., Logan, B., Goodman, L., Gao, M., Dong, Y., Alonso, M., Carmichael, E., Snyder-Mackler, N., Alonso, J., Noh, H. J., Johnson, J., Koltookian, M., Lieu, C., Megquier, K., Swofford, R., Turner-Maier, J., … Karlsson, E. K. (2022). Ancestry-inclusive dog genomics challenges popular breed stereotypes. Science, 376(6592), eabk0639. https://doi.org/10.1126/science.abk0639
- Nagasawa, M., Mitsui, S., En, S., Ohtani, N., Ohta, M., Sakuma, Y., Onaka, T., Mogi, K., & Kikusui, T. (2015). Oxytocin-gaze positive loop and the coevolution of human-dog bonds. Science, 348(6232), 333–336. https://doi.org/10.1126/science.1261022
- Robert Koch-Institut. (2025, 18. Februar). Welche Hygienevorschriften sind beim Mitführen von Therapiehunden in Kliniken und vergleichbaren Einrichtungen zu beachten? https://www.rki.de/DE/Themen/Infektionskrankheiten/Krankenhaushygiene/Infektionshygiene-A-Z/T/Therapiehunde/therapiehunde-inhalt.html
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz. (2018). Nutzung von Tieren im sozialen Einsatz – Hunde (Merkblatt Nr. 131.4). https://www.tierschutz-tvt.de
- Tierärztliche Vereinigung für Tierschutz. (2021). Nutzung von Tieren im sozialen Einsatz – Allgemeine Grundsätze (Merkblatt Nr. 131). https://www.tierschutz-tvt.de
Einordnung der Quellenlage
Die Aussagen zur Wirkung in Pflegeeinrichtungen stützen sich auf die systematische Übersicht mit Metaanalyse von Jain und Kollegen (2020): 43 Arbeiten, davon 39 quantitative; 67 % dieser Studien wurden nach den MMAT-Kriterien als minderwertig eingestuft, 46 % fanden keine signifikanten Veränderungen. Der gepoolte Effekt auf depressive Symptome und Einsamkeit beruht auf fünf randomisierten Studien mit deutlicher Heterogenität; wir nennen ihn deshalb ohne Zahlenwert.
Die Aussagen zu Demenz beruhen auf der Cochrane-Übersicht von Lai und Kollegen (2019) mit neun randomisierten Studien und 305 Teilnehmenden; die Autorengruppe stuft die Vertrauenswürdigkeit für alle wesentlichen Ergebnisse als sehr niedrig bis moderat ein.
Für Hospiz- und Palliativkontexte liegen im Wesentlichen Erfahrungsberichte vor; kontrollierte Untersuchungen mit belastbaren Ergebnissen fehlen weitgehend. Die Beobachtung zum „Hundetag" als Struktur im Wochenablauf ist Praxiserfahrung und kein Studienbefund.
Die Angaben zu Cortisol beruhen auf Untersuchungen mit überwiegend kleinen Stichproben und kurzen Beobachtungszeiträumen. Die Befundlage zu Oxytocin ist uneinheitlich und im verlinkten Beitrag ausführlich dargestellt; der Hinweis, dass ein Anstieg nicht mit gutem Befinden gleichzusetzen ist, beruht in Teilen auf Humanforschung.
Die Aussagen zur Belastung der Hunde stützen sich auf die Übersichtsarbeiten von Glenk (2017) und Glenk und Foltin (2021). Die dort ausgewerteten Studien arbeiteten überwiegend mit weniger als zehn Hunden; standardisierte Protokolle fehlen, Langzeitdaten liegen nicht vor. Sie beziehen sich überwiegend auf Besuchsprogramme und sind damit für dieses Format vergleichsweise gut übertragbar.
Die Hygieneangaben geben den Stand der Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (2017) wieder, die sich selbst als nicht evidenzbasiert bezeichnet und in ihrem Geltungsbereich Besuchshunde ausdrücklich ausnimmt. Die Angaben zu Staphylokokken stammen aus einer Untersuchung in Haushalten, Tierarztpraxen und Gesundheitseinrichtungen und lassen sich nicht unmittelbar auf Besuchsprogramme übertragen. Die Einsatzgrenzen stammen aus den Merkblättern der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz. Sämtlich Fachempfehlungen, keine Rechtsvorschriften.
Wir bilden selbst Besuchs-, Therapie- und Schulhundeteams aus und haben insoweit ein wirtschaftliches Interesse an diesem Thema.
Häufige Fragen zum Einsatz von Besuchshunden
Was Besuchshunde tun, wie sie wirken und ausgebildet werden – kompakt, praxisnah und wissenschaftlich fundiert erklärt.
Was ist ein Besuchshund?
Ein Besuchshund begleitet seine Bezugsperson in Einrichtungen wie Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen oder sozialen Einrichtungen. Im Mittelpunkt steht die Begegnung zwischen Mensch und Hund – nicht eine therapeutische Behandlung oder ein medizinisches Ziel.
Was ist der Unterschied zwischen Besuchshund und Therapiehund?
Ein Besuchshund sorgt vor allem für soziale Begegnung und Kontakt. Ein Therapiehund arbeitet dagegen innerhalb eines therapeutischen oder pädagogischen Prozesses mit einer Fachkraft. Besuchshunde haben keine gesetzlich geregelten Sonderrechte und ersetzen keine Therapie.
Welche Voraussetzungen braucht ein Besuchshund?
Ein Besuchshund sollte belastbar, freundlich, körperlich gesund und sicher im Umgang mit unterschiedlichen Menschen sein. Wichtig sind außerdem gute Selbstregulation, die Fähigkeit zur Ruhe und eine Bezugsperson, die Stresssignale erkennen kann.
Sind Besuchshunde wissenschaftlich belegt?
Die Forschung zeigt Hinweise auf mögliche positive Effekte, besonders im Bereich sozialer Interaktion, Einsamkeit und depressiver Symptome. Die Studienlage ist jedoch uneinheitlich und erlaubt keine festen Wirkversprechen für jeden Einsatz.
Wie erkennt man Stress bei einem Besuchshund?
Mögliche Stresssignale sind erhöhte Körperspannung, Wegschauen, Lefzenlecken, Erstarren, Rückzug oder verändertes Verhalten nach einem Besuch. Entscheidend ist, ob der Hund sich wieder entspannen kann und seine Signale berücksichtigt werden.
Wie lange darf ein Besuchshund im Einsatz sein?
Es gibt keine gesetzlich einheitliche Einsatzdauer. Fachliche Empfehlungen orientieren sich an der Belastbarkeit des einzelnen Hundes und betonen regelmäßige Pausen, begrenzte Einsatzzeiten und ausreichende Erholung.
Braucht ein Besuchshund eine Ausbildung?
Eine Ausbildung ist fachlich sinnvoll, da Hund und Mensch lernen müssen, Situationen einzuschätzen, Stresssignale zu erkennen und Begegnungen sicher zu gestalten. Die Anforderungen und Zertifizierungen unterscheiden sich jedoch je nach Anbieter.
Welche Hygienevorgaben gelten für Besuchshunde?
Die konkreten Vorgaben legt die jeweilige Einrichtung fest. Sinnvoll sind klare Absprachen zu Gesundheitsstatus, Impfungen, Parasitenprophylaxe, Händehygiene, Kontaktregeln und Bereichen, in denen der Hund eingesetzt werden darf.
Kann jeder freundliche Hund Besuchshund werden?
Nein. Freundlichkeit allein reicht nicht aus. Ein Besuchshund muss auch mit ungewohnten Bewegungen, Geräuschen, Berührungen und unterschiedlichen Menschen umgehen können und dabei seine eigenen Grenzen zeigen dürfen.
Warum braucht ein Besuchshund einen Rückzugsort?
Ein Besuchshund braucht die Möglichkeit, Abstand zu nehmen und sich zu erholen. Ein Hund, der seine Grenzen zeigen darf und dessen Signale erkannt werden, kann langfristig sicherer und entspannter eingesetzt werden.