unterHUNDs Akademie
Aufbau, Umfang, Inhalte und Prüfungsverfahren unserer Hundetrainerausbildung – einschließlich der Berechnungsgrundlage aller Stundenangaben.
Sehr geehrte Amtstierärztinnen und Amtstierärzte,
auf dieser Seite stellen wir Ihnen unsere Hundetrainerausbildung vor. Uns ist bewusst, mit welchem Aufwand die Überprüfung von Ausbildungsstätten nach § 11 Tierschutzgesetz verbunden ist und welche Verantwortung damit einhergeht.
Deshalb legen wir alle relevanten Angaben offen, einschließlich der Berechnungsgrundlage unserer Stundenangaben. Curriculum und Prüfungsordnung sind öffentlich einsehbar.
Gerne bieten wir Ihnen an, an einer Abschlussprüfung als Gast teilzunehmen und sich selbst ein Bild zu machen.
Die unterHUNDs Akademie ist Teil der Hundeschule unterHUNDs mit Betriebssitz in Merzig und einem Team aus 13 Trainerinnen und Trainern. Training und Praxisausbildung finden auf eigenen Trainingsflächen sowie mobil im Saarland statt.
Die fachliche und organisatorische Gesamtverantwortung liegt bei Michael Sauerwein und Mario Raczek.
Michael Sauerwein ist Hundetrainer und Verhaltenstherapeut mit Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz (Landesamt für Verbraucherschutz Saarland) und verfügt über eine Autorisierung zur Durchführung von Sachkundelehrgängen durch die Ortspolizeibehörde Merzig. Er ist Autor eines Lehrbuchs zum Hundetraining.
Zwölfmonatiges Blended-Learning-Konzept aus strukturierter Online-Theorie, monatlichen Live-Seminaren und durchgehend paralleler Praxisausbildung im realen Trainingsbetrieb. Regelausbildungszeit 12 Monate, kostenfrei verlängerbar auf bis zu 24 Monate.
Gesamtumfang: mindestens 646 Unterrichtseinheiten zu je 60 Minuten. Er ergibt sich aus 546 bis 629 UE Theorie zuzüglich mindestens 100 UE Praxis. Bei den empfohlenen 200 Praxisstunden liegt der Umfang bei rund 746 bis 829 UE. Die tatsächlich geleisteten Praxis- und Hospitationsstunden werden fortlaufend dokumentiert und im Zertifikat einzeln ausgewiesen.
Die Angaben zum Selbststudium beruhen auf dem tatsächlichen Textumfang des Lernmaterials, nicht auf einer Schätzung.
Zugrunde gelegt sind rund 9,5 Minuten Bearbeitungszeit je Seite – also lesen, verstehen, Aufgaben lösen, Quellen nachschlagen und wiederholen.
Die 989 Freitextfragen werden mit 4 bis 6 Minuten je Frage angesetzt. Die Spanne bildet Wiederholungen bei unzureichender Bewertung ab. Die 1.725 Fragen des Single-Choice-Trainers werden mit 1,5 bis 2 Minuten je Frage angesetzt.
Alle Angaben lassen sich nachrechnen: 2.500 × 9,5 min = 395 UE, 989 × 4 bis 6 min = 65 bis 100 UE, 1.725 × 1,5 bis 2 min = 43 bis 58 UE.
Der Praxisumfang ergibt sich aus dem Ausbildungsrhythmus: eine Stunde wöchentliches Training sowie ein monatliches Praxisseminar von vier Stunden. In zwölf Monaten sind das 100 UE, bei Nutzung der Verlängerung rund 200 UE.
Die interne Fachbibliothek umfasst 771 Quellenangaben, davon 698 mit DOI – eine Verifizierbarkeitsquote von 90,5 Prozent. Zu jeder Quelle ist angegeben, was die Arbeit zeigt und wo ihre Reichweite endet.
Jeder Artikel enthält einen Abschnitt, der ausweist, welche verbreiteten Aussagen fachliche Konvention und keine belegte Evidenz sind – etwa feste Zeitfenster beim Markertiming oder verbreitete Wiederholungsregeln.
Die Ausbildung arbeitet ausschließlich tierschutzkonform und verstärkungsbasiert. Aversive Hilfsmittel und körperliches Einwirken auf den Hund werden nicht vermittelt und führen in der Prüfung zum Nichtbestehen.
Sie decken die Themenbereiche der behördlichen Sachkundeprüfung nach § 11 TierSchG vollständig ab und ergänzen sie um praktische Fallarbeit und unternehmerische Berufsausübung.
Ergänzend enthält der Zugang ein Modul zur Verhaltenstherapie mit
16 Fachkategorien und 414 Freitextfragen. Es dient der fachlichen Vertiefung und ist nicht
Bestandteil der behördlichen Sachkundeprüfung.
Zum vollständigen Curriculum
Wir arbeiten verhaltensorientiert im Rahmen von Training und Verhaltensberatung. Eine medizinische Verhaltenstherapie im Sinne der Heilkunde wird nicht durchgeführt.
Die Abgrenzung ist ausdrücklicher Ausbildungsinhalt: Teilnehmende lernen, gesundheitliche Ursachen von Verhaltensauffälligkeiten zu erkennen, die Grenzen des Trainings einzuschätzen und in entsprechenden Fällen an Tierärztinnen und Tierärzte weiterzuverweisen.
Die Abschlussprüfung ist von der Ausbildung organisatorisch und wirtschaftlich getrennt.
Eine externe Hundetrainerin mit gültiger Erlaubnis nach § 11 TierSchG. Sie ist unabhängig von der Ausbildungsstätte, führt das Verfahren und entscheidet eigenverantwortlich über Bestehen oder Nichtbestehen.
Eine Tierärztin begleitet die Prüfung fachlich, insbesondere zur gesundheitlichen Einschätzung und zur Abgrenzung zwischen Training und medizinischer Indikation. Beratende Funktion, nicht entscheidungsbefugt.
Können anwesend sein und fachliche Einschätzungen beitragen, haben jedoch kein Stimmrecht bei der Prüfungsentscheidung.
Schriftliche Prüfung mit offenen Fragestellungen, praktische Prüfung mit Analyse eines Mensch-Hund-Teams, Trainingsplanung und Durchführung sowie ein Fachgespräch. Alle drei Teile sind verpflichtend und müssen jeweils für sich bestanden werden.
Unabhängig von der übrigen Leistung führen zum Nichtbestehen: der Einsatz tierschutzwidriger Hilfsmittel, körperliches Einwirken auf den Hund, eine vollständig fehlende Anamnese, das Nichterkennen deutlicher Stresssignale, die Gefährdung von Hunden oder Menschen sowie deutliche Fehldiagnosen.
Die prüfungsleitende Person kann die Prüfung jederzeit abbrechen, wenn eine Überforderung des Prüfungshundes erkennbar ist. Ein solcher Abbruch gilt nicht als Nichtbestehen, sondern als Schutzmaßnahme.
Zugelassen wird, wer die zwölf Ausbildungsblöcke vollständig durchlaufen hat und mindestens 100 dokumentierte Praxis- und Hospitationsstunden nachweist.
Nach bestandener Prüfung erhalten Teilnehmende ein Zertifikat mit:
Wir weisen die tatsächlich geleisteten Stunden aus. Zur Abschlussprüfung zugelassen wird, wer mindestens 100 dokumentierte Praxisstunden nachweist.
Rechtlicher Hinweis: Diese Ausbildung ist keine staatlich anerkannte Berufsausbildung und ersetzt keine Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz. Sie dient der fachlichen Qualifizierung und der Vorbereitung auf die behördliche Sachkundeprüfung. Die Anerkennung liegt im Ermessen der zuständigen Behörde.
Gerne ermöglichen wir Ihnen, als Gast an einer Abschlussprüfung teilzunehmen oder eine Ausbildungseinheit zu besuchen. Ebenso stellen wir Ihnen auf Anfrage Einsicht in die Lernplattform, in Musterprüfungen und in die Dokumentation der Praxisstunden zur Verfügung.
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